Die Kosten für die Lerntherapie sind von den Eltern selbst zu tragen. Es besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeiten einer Finanzierung über das Jugendamt oder der Krankenkasse.
Jugendamt Vollständige und direkte Kostenübernahme
Wenn bei Ihrem Kind eine diagnostizierte Teilleistungsstörung wie Legasthenie oder Dyskalkulie vorliegt und seine seelische Gesundheit dadurch bedroht ist (Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist), können die Kosten für eine Lerntherapie im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Jugendamt übernommen werden (§35a SGB VIII).
Vorgehensweise zur Bewilligung der Kostenübernahme :
1. Ein unabhängiger Gutachter (z.B. Kinder- und Jugendpsychiater, Psychologe oder pädiatrisches Zentrum) untersucht und testet Ihr Kind understelltein Gutachten. 2. Die Schule bescheinigt, dass bei Ihrem Kind eine Problematik vorliegt, die nicht alleine durch schulische Hilfe zu lösen ist 3. Das Gutachten und die Bescheinigung der Schule müssen beim Jugendamt eingereicht werden. Im Rahmen der Eingliederungshilfe wird nun geprüft, ob eine Kostenübernahme für die Lerntherapie bewilligt wird.
Krankenkasse
Teilweise und vierteljährlich zurückerstattete Kostenübernahme
AD(H)S- Vertrag (§73c SGB V) zur qualitätsgesicherten Versorgung von Kindern und Jugendlichen (4-17 Jahre) mit ADHS/ADS Die anfallenden Kosten für eine Lerntherapie können teilweise für Kinder /Jugendliche übernommen werden.
Vorgehensweise zur Bewilligung der teilweisen Kostenübernahme:
1. Das Kind ist über die Eltern bei einer am Vertrag teilnehmenden Krankenkasse versichert. 2. Ein
Kinderarzt oder Kinder/Jugendpsychiater des regionalen ADHS-Teams
stellt die Diagnose ADS bzw. ADHS und schreibt das Kind/Jugendliche in diesen Vertrag ein.
Nähere Informationen zu den teilnehmenden Krankenkasse, Ärzten und zum AD(H)S-Vertrag finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.